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In der Kategorie Stapler bieten wir Ihnen Produkte der folgenden Marken: Baka , Pramac , EUROKRAFT .
Güter im Lager oder Betrieb sind selten ein Fliegengewicht. Selbst anheben, verräumen oder transportieren? Praktisch unmöglich. Darum setzen Sie lieber auf unsere Stapler, die den Kraftakt übernehmen und sich flexibel in Ihre Arbeitsabläufe und das Platzangebot integrieren.
Obwohl der Hubmaststapler mit Fahrerkabine praktisch ein Synonym für Stapler ist, geht die Kategorie Hub- und Hebegeräte viel weiter. Denn der Gabelstapler hat ein Problem: Er benötigt spezielles Personal und kann nicht überall eingesetzt werden. Darum bieten wir Ihnen besondere Stapler-Typen, die mit ihrer Flexibilität überzeugen:
Wenn Sie alle Vorschriften zu Handhabung und Tragfähigkeit im Verhältnis zur Hubhöhe beachten, ist keine Kippgefahr gegeben. Denn alle Modelle müssen ihre Standsicherheit bereits beim TÜV unter Beweis stellen.
Unser Standardsortiment an Staplern haben wir noch aus einem anderen wichtigen Grund zusammengestellt: Als Mitgänger-Flurförderzeuge, die weniger als 6 km/h erreichen können, benötigen Sie dafür keinen Staplerschein laut DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge''.
Allerdings müssen die Mitarbeiter in der Benutzung unterwiesen werden, ihre Eignung nachweisen und eine entsprechende Beauftragung erhalten, die Sie am besten schriftlich festhalten. Weitere Information zur Eignung finden Sie in der DGUV 68.
Der Staplerschein für den innerbetrieblichen Einsatz kostet zwischen 150 und 300 Euro und wird beim TÜV erworben. Soll ein Gabelstapler im öffentlichen Verkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein Führerschein der Klasse L nötig.
Die Hydraulik ist bei Staplern Dreh- und Angelpunkt für einen reibungslosen Arbeitseinsatz und sollte mit Hydraulikölen nach DIN 51524 instandgehalten werden. Dabei ist es wichtig, dass Sie den jeweiligen Temperaturbereich für Ihre Arbeitsumgebung beachten.
Neben der täglichen Einsatzprüfung ist laut DGUV V 68 und FEM 4.004 eine jährliche Prüfung vorgeschrieben, die von einem geeigneten Prüfer vorzunehmen ist.
Für die Prüfung von Staplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind Sachverständige zu beauftragen. Für Mitgänger-Flurförderzeuge sind auch befähigte Personen aus dem eigenen Mitarbeiterstab zulässig, solange diese ihre Eignung und Befähigung nachweisen können.
Sie brauchen keine Hub-, sondern Hebekraft? Dann schauen Sie doch einmal in unser Angebot zu Seilzügen oder Kranen. Egal, was Sie für Ihren Betrieb benötigen, wir beraten Sie gern persönlich.
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